Anti-Korruptionsrichtlinien

Anti-Korruptionsrichtlinien der GIMBEL CONSULTING GmbH:

Vorwort

Sehr geehrte Mitarbeitende,

Gimbel Consulting GmbH hat sich dazu verpflichtet, nur rechtmäßige Geschäfte zu betreiben. Denn Korruption schadet allen. Korruption unterbindet Entwicklung und Innovation, zerstört das Vertrauen in Unternehmen und die Gesellschaft. Findet Korruption statt und wird diese aufgedeckt, drohen Gimbel Consulting GmbH und den beteiligten Beschäftigten¹ empfindliche Strafen, das Geschäft von Gimbel Consulting GmbH leidet. Um diese ernsthaften Folgen zu verhindern und damit bei der nationalen und internationalen Ausrichtung von Gimbel Consulting GmbH allen Beschäftigten eine einheitliche Grundlage zur Verfügung steht, an der sich unsere Beschäftigten für ihr Verhalten gegenüber Zulieferern, Kunden und Geschäftspartnern orientieren können, haben wir diese Antikorruptionsrichtlinie erarbeitet.

Bitte machen Sie sich mit den Regelungen dieser Richtlinie vertraut und füllen Sie sie bei Ihrer täglichen Arbeit mit Leben.

Die Geschäftsführung

¹ „Beschäftigte“ sind die Geschäftsführung, alle Angestellten bzw. Arbeitnehmer der Gimbel Consulting (einschließlich Praktikanten und Zeitarbeits- und freiberuflichen Kräften - (zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Schreiben die männliche Form verwendet und ist nicht geschlechtsspezifisch).

1. Zweck

Korruption ist weltweit geächtet. Korruption geht häufig einher mit anderen Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen Devisenbeschränkungen.

Die Gimbel Consulting GmbH toleriert Korruption nicht, weder durch Beschäftigte noch durch Geschäftspartner. Die Gimbel Consulting GmbH betreibt Geschäfte nur im Einklang mit dem geltenden Recht, tritt im Wettbewerb fair auf und überzeugt mit der Qualität und dem Preis ihrer Dienstleistungen.

Für die Gimbel Consulting GmbH kann Korruption in Deutschland und vielen anderen Ländern erhebliche Folgen haben, wie Bußgelder und Strafen, unwirksame Verträge, Schadensersatzklagen, Steuernachteile, Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Reputationsverlust. Für jeden Einzelnen, der an derartigen Machenschaften beteiligt ist, kann Korruption eine Gefängnisstrafe, Geldbußen, zivilrechtliche Klagen und arbeitsrechtliche Maßnahmen (z. B. Kündigung) zur Folge haben.

Wegen der drohenden, erheblichen Folgen erwartet die Gimbel Consulting GmbH von allen Beschäftigten und Geschäftspartnern, dass diese von jeder Art von Korruption in jedem Land Abstand nehmen. Die Gimbel Consulting GmbH wird alle notwendigen Schritte gegen diejenigen ergreifen, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln. Darüber hinaus wird die Gimbel Consulting GmbH sich korruptes Verhalten von Geschäftspartnern nicht zunutze machen.

2. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt weltweit für die Gimbel Consulting GmbH und deren Beschäftigte² und enthält bindende Vorgaben in Bezug auf die Gewährung oder Annahme von Vorteilen an Dritte (d. h. Personen, die nicht bei Gimbel Consulting GmbH beschäftigt sind).

Sollten vor Ort Gebräuche, Vorschriften oder Gesetze gelten, die strenger sind als diese Richtlinie, so gelten diese vorrangig. Für bestimmte Länder wird die Gimbel Consulting GmbH den Beschäftigten der in diesen Ländern tätigen Projektbereichen Information zu den lokalen Vorgaben zur Verfügung stellen.

² Der einfacheren Lesbarkeit dienend, wird im Folgenden auf die Ausformulierung von „die Beschäftige” und „der Beschäftigte” verzichtet und der Begriff „Beschäftigte“ synonym verwendet.

3. Definitionen

  • 3.1 „Amtsträger“: Amtsträger sind I) Personen (im In- und Ausland), die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, II) Mitglieder von Staatsregierungen, III) Richter, IV) Abgeordnete, V) Soldaten, VI) internationale Amtsträger, VII) politische Funktionsträger, VIII) bestimmte Pressevertreter.
  • 3.2 „Bewirtungseinladungen“: Aufforderungen zur Teilnahme an einer Bewirtung in einem Gastronomiebetrieb.
  • 3.3 „Dritter“: Jede Person außer Beschäftigten der Gimbel Consulting GmbH.
  • 3.4 „Einladungen“: Bewirtungseinladungen und sonstige Einladungen.
  • 3.5 „Geschäftsführung“: Vertretungsberechtigte Mitglieder der Geschäftsführung der Gimbel Consulting GmbH.
  • 3.6 „Geschenke“: Zuwendungen ohne Gegenleistung.
  • 3.7 „Mitarbeitende“: Geschäftsführung, Angestellte, Arbeitnehmer sowie freie Mitarbeiter.
  • 3.8 „Nahestehende Person“: Verwandte, Lebenspartner, Treuhänder oder kontrollierte Unternehmen.
  • 3.9 „Richtlinie“: Diese Antikorruptionsrichtlinie.
  • 3.10 „Sponsoring“: Unterstützung mit Erwartung einer Gegenleistung im Marketing.
  • 3.11 „Vorteil“: Jeder materielle oder immaterielle Vorteil ohne Rechtsanspruch.

4. Fünf verbotene Verhaltensweisen

Korruptes Verhalten ist verboten. Verboten ist sowohl das Fordern, Annehmen als auch das Gewähren unlauterer Vorteile.

Verboten sind insbesondere Bestechung, unangemessene Vorteile, Geldvorteile, intransparente Vorteile, Vorteile an Amtsträger sowie Beschleunigungszahlungen.

Angemessen gelten Geschenke bis 45 EUR sowie Bewirtungen bis 75 EUR (Inland) bzw. 100 EUR (Ausland), sofern rechtlich zulässig.

5. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern

Geschäftspartner werden sorgfältig geprüft. Integrität ist Voraussetzung jeder Zusammenarbeit.

6. Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring erfolgen nur transparent und durch die Geschäftsführung freigegeben. Politische Spenden sind ausgeschlossen.

7. Fragen zur Richtlinie und Umsetzung / Geltung der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt sofort und weltweit. Verstöße sind zu melden. Mitarbeitende werden nicht für wirtschaftliche Nachteile durch die Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich gemacht.